Liberalisierung des Kaminfegerwesens

Seit 1. Januar 2022 gilt eine neue Gesetzesgrundlage → zum Kaminfegerwesen im Kanton Aargau. Ab diesem Datum können Hauseigentümerinnen und -eigentümer selber entscheiden, welchen zertifizierten Kaminfegerbetrieb sie zur Wartung und Kontrolle ihrer Heizanlagen oder Öfen beaurtragen werden.

Bezüglich der Unterhalts- und Reinigungspflicht ändert sich nichts. Diese sind von der Liberalisierung nicht betroffen.

Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Kaminfegerarbeiten künftig uns übertragen. Wir sichern Ihnen eine qualitätiv hochstehende Dienstleistung mit einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis zu.

Wenn Sie uns das ausgefüllte Formular zustellen, werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen ein Angebot unterbreiten.

Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an uns. Telefonisch unter 062 562 14 10 oder per E-Mail →

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